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   BVerwG, 11.06.1993 - 4 B 92.93   

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https://dejure.org/1993,18789
BVerwG, 11.06.1993 - 4 B 92.93 (https://dejure.org/1993,18789)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1993 - 4 B 92.93 (https://dejure.org/1993,18789)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1993 - 4 B 92.93 (https://dejure.org/1993,18789)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Revision - Notwendigkeit der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1993 - 4 B 92.93
    Bei der - von der Beschwerde wohl ins Auge gefaßten - Grundsatzrüge muß in der Beschwerdeschrift eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb sie im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1993 - 4 B 92.93
    Bei der - von der Beschwerde wohl ins Auge gefaßten - Grundsatzrüge muß in der Beschwerdeschrift eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage des revisiblen Rechts aufgeworfen und ausformuliert sowie ein Grund dafür angegeben werden, weshalb sie im Interesse der Einheit oder Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedarf (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 23.06.1997 - 4 B 93.97

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Nichteinhaltung von

    Denn daraus folgt, daß die angefochtene Entscheidung auf dem (hinwegdenkbaren) Begründungsteil nicht beruht; wegen des anderen Begründungsteils kann er entfallen, ohne daß sich das Ergebnis ändern würde (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Juli 1973 - BVerwG 4 B 92.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 109, stRspr).
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